Ankündigung: Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2023 am Montag, 15. April 2024

Berlin, 08.04.2024 – Der Expertenrat für Klimafragen veröffentlicht am 15. April 2024 seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023. Neben der Prüfung der Emissionsdaten enthält der Bericht eine vertiefende Betrachtung der Entwicklungen in ausgewählten Sektoren sowie Anmerkungen zum Umsetzungsstand des Klimaschutzprogramms 2023. Die zeitgleich mit den Emissionsdaten 2023 veröffentlichten Projektionsdaten 2024 sind nicht Gegenstand der Prüfung des angekündigten Berichts. 

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Zum Hintergrund: Jeweils am 15. März eines Jahres veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten des Vorjahres und übersendet sie an den Expertenrat für Klimafragen nach § 5 Abs. 1 KSG. Der Expertenrat prüft die Daten gemäß § 12 Abs. 1 KSG und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat eine Bewertung vor. Weisen die Daten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge in einem Sektor auf, müssen die zuständigen Ministerien nach § 8 Abs. 1 KSG ein Sofortprogramm erarbeiten, das die Einhaltung der Jahresemissionsmenge des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Derzeit ist eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes im parlamentarischen Verfahren, welches aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.  

Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt und beauftragt durch § 11 und § 12 KSG. Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann.  

Auf der Webseite https://www.expertenrat-klima.de/ finden Sie weitere Informationen über den Expertenrat für Klimafragen und seine Publikationen.
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Pressekontakt 

Cynthia Schmitt
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